Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich Abwehrklausel

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte zwischen der WINEWORLDS GmbH (nachstehend: „Agentur") und Auftraggebern, soweit es sich um Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt (nachstehend: „Auftraggeber“) und sind Grundlage aller Lieferverträge, Leistungen und Angebote der Agentur. Sie gelten für alle künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen der Agentur und dem Auftraggeber, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.  Für Rechtsgeschäfte zwischen der Agentur und Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB gelten ausschließlich die gesetzlichen Vorschriften.
1.2. Die Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden zur Gänze nicht anerkannt, auch wenn die Agentur ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
1.3. Soweit eine Erklärung nach diesen Geschäftsbedingungen schriftlich zu erfolgen hat, umfasst dies die Erklärung in Textform (E-Mail), sofern nicht ausdrücklich die Textform ausgeschlossen ist.

2. Präsentation vor Vertragsabschluss

Jegliche, auch teilweise Verwendung von der Agentur mit dem Ziel des Vertragsabschlusses vorgestellter oder überreichter Arbeiten und Leistungen (auch Präsentationen), seien sie urheberrechtlich geschützt, oder nicht, bedarf unserer vorherigen Zustimmung. Das gilt auch für die Verwendung in geänderter oder bearbeiteter Form und für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen zugrunde liegenden Ideen, sofern diese in den bisherigen Werbemitteln des Auftraggebers keinen Niederschlag gefunden haben. In der Annahme eines Präsentationshonorares liegt keine Zustimmung zur Verwendung unserer Arbeiten und Leistungen.

3. Zustandekommen eines Auftrags

3.1. Die Agentur ist an ein von ihr ausgehendes Vertragsangebot 14 Tage lang gebunden, gerechnet vom Angebotsdatum an.
3.2. In gleicher Weise ist der Auftraggeber an seine Angebote gebunden. Auf eine vom Angebot der Agentur abweichende Annahmeerklärung des Auftraggebers kommt ein Auftrag nur zustande, wenn seine Annahmeerklärung schriftlich verfasst ist und einen ausdrücklichen Hinweis auf die Abweichung enthält und wenn die Agentur sich mit der Abweichung schriftlich einverstanden erklärt hat.

4. Honorar, Zahlungsbedingungen und Verzug

4.1. Wird die Agentur mit einer Konzeption beauftragt, so erkennt der Auftraggeber damit an, dass die Ausarbeitung der Konzeption angemessen zu honorieren ist. Das Honorar wird durch gesonderte Vereinbarung festgelegt. Wurde ein Honorar nicht vereinbart, so wird die übliche Vergütung geschuldet. Dies gilt auch dann, wenn die eingereichten Ausarbeitungen und erfolgten Beratungen nicht verwendet werden.
4.2. Kommt eine von der Agentur ausgearbeitete und vom Auftraggeber genehmigte Konzeption aus Gründen, die die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht zur Durchführung, so bleibt der Honoraranspruch der Agentur davon unberührt. Dasselbe gilt, wenn der Auftraggeber eine andere Leistung der Agentur aus Gründen, welche die Agentur nicht zu vertreten hat, nicht abnimmt.
4.3. Vereinbarte Preise sind Nettopreise, zu denen die jeweils geltende Mehrwertsteuer hinzukommt. Künstlersozialabgabe, Zölle, Spesen oder sonstige, auch nachträglich entstehende Abgaben werden an den Auftraggeber weiterberechnet. Die Agentur bemüht sich, alle zusätzlich zum Auftrag entstehenden Kosten zeitnah zu ermitteln und dem Auftraggeber mitzuteilen.
4.4. Bei Werbemittlung sind die jeweils gültigen Listenpreise der Werbeträger am Erscheinungstag verbindlich.
4.5. Rechnungen der Agentur sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.
4.6. Bis zur vollständigen Zahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen, behält sich die Agentur das Eigentum an allen überlassenen Unterlagen und Gegenständen vor. Rechte an den Leistungen von Agentur, insbesondere urheberrechtliche Nutzungsrechte, gehen erst mit vollständiger Bezahlung aller den Auftrag betreffender Rechnungen auf den Auftraggeber über.

5. Auftragsgegenstand

5.1. Der Auftragsgegenstand - z.B. Konzeption einer Werbekampagne, Entwurf von Verpackungsdesign, Bildzeichen etc. - wird durch gesonderte Vereinbarung festgelegt.
5.2. Von der Agentur zur Verfügung gestellte Vorlagen und Entwürfe sind nach Farbe, Bild- oder Tongestaltung erst dann verbindlich, wenn ihre entsprechende Realisierungsmöglichkeit schriftlich von der Agentur bestätigt wird.
5.3. Ist die Agentur beauftragt, Werbematerialien zu erstellen, wird die Agentur dem Auftraggeber Probeabzüge, Probeandrucke o.ä. Muster zur Genehmigung vorlegen. Die Agentur ist berechtigt, dem Auftraggeber eine Frist zur Erteilung der Genehmigung zu setzen. Wird die Genehmigung erteilt, so sind die Werbematerialien in der genehmigten Form für die weitere Bearbeitung des Auftrages maßgebend. Wird die Genehmigung innerhalb einer gesetzten Frist weder erteilt noch verweigert, so gilt sie als erteilt, sofern die Agentur den Auftraggeber auf den Eintritt der Genehmigungsfiktion bei ihrer Fristsetzung gem. Satz 2 schriftlich hingewiesen hat. Einer ausdrücklichen Genehmigung im Sinne von Satz 3 steht es gleich, wenn der Auftraggeber ihm von der Agentur zur Genehmigung übersandte Materialien Dritten zur weiteren Auftragsausführung ohne weitere Mitwirkung der Agentur überlässt.

6. Abwicklung von Aufträgen

6.1. Von der Agentur übermittelte Besprechungsprotokolle sind verbindlich, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Erhalt widerspricht.
6.2. Vorlagen, Dateien und sonstige Arbeitsmittel (insbesondere Negative, Modelle, Originalillustrationen u.ä.), die die Agentur erstellt oder erstellen lässt, um die nach dem Vertrag geschuldete Leistung zu erbringen, bleiben Eigentum der Agentur. Eine Herausgabepflicht besteht nicht. Zur Aufbewahrung ist die Agentur nicht verpflichtet, aber stets um eine aktuelle Archivierung bemüht.

7. Auftragserteilung an Dritte

7.1. Die Agentur ist berechtigt, die ihr übertragenen Arbeiten selbst auszuführen oder Dritte damit zu beauftragen.
7.2. Die Agentur ist berechtigt, Aufträge zur Produktion von Werbemitteln, an deren Erstellung sie vertragsmäßig mitwirkt, im Namen des Auftraggebers zu erteilen. Der Auftraggeber erteilt hiermit ausdrücklich entsprechende Vollmacht.
7.3. Für mangelhafte Leistung eines Dritten haftet die Agentur nur subsidiär. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Gewährleistungsansprüche vorab gegenüber dem Dritten geltend zu machen. Erst nach erfolgloser Inanspruchnahme des Dritten kann die Agentur in Anspruch genommen werden. Eine durch den Auftraggeber verschuldete Verjährung schließt Ansprüche gegen die Agentur aus.

8. Leistungszeit und Leistungsort

8.1. Der Leistungszeitpunkt richtet sich nach den im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) getroffenen Absprachen.
8.2. Kann die Agentur den vereinbarten Leistungszeitpunkt aus Hinderungsgründen, die sie nicht zu vertreten hat, nicht einhalten oder mit ihrer Leistungserbringung aus solchen Hinderungsgründen nicht fortfahren, so wird sie den Auftraggeber unverzüglich hiervon informieren. Lässt sich in solch einem Fall nicht absehen, dass die Agentur ihre Leistungserbringung innerhalb angemessener Frist, spätestens jedoch innerhalb von vier Wochen beginnen oder fortsetzen können wird, so kann  sowohl die Agentur als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. In jedem Fall kann sowohl die Agentur als auch der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten, wenn die Hinderungsgründe auch noch nach Ablauf von vier Wochen seit Mitteilung fortbestehen. Der Agentur ist jedoch ein Rücktritt nicht gestattet, wenn die Hinderungsgründe für sie schon bei Vertragsschluss erkennbar waren.
8.3. Als Hinderungsgründe im Sinne von Ziff. 8.2. gelten nur von der Agentur nicht zu vertretende Leistungsstörungen bei Vorlieferanten oder Unterauftragnehmern, welche die Agentur vertragsgemäß eingeschaltet hat, ferner von der Agentur nicht zu vertretende Folgen von Betriebsstörungen durch betriebsinterne und -fremde Arbeitskämpfe sowie höhere Gewalt.
8.4. Dem Auftraggeber stehen die Rechte aus Ziff.8.2. nicht zu, soweit die Gründe, derentwegen die Agentur den vereinbarten Leistungszeitpunkt nicht einhalten oder mit ihrer Leistungserbringung nicht fortfahren kann, von ihm zu vertreten sind.
8.5. Die Lieferverpflichtungen der Agentur sind erfüllt, sobald die Arbeiten und Leistungen von ihr zur Versendung gebracht sind. Das Risiko der Übermittlung (z.B. Beschädigung, Verlust, Verzögerung), gleich mit welchem Medium übermittelt wird, trägt der Auftraggeber.

9. Beachtung von Persönlichkeits- und Urheberrechten Dritter

9.1. Die Agentur prüft nicht, ob ihr vom Auftraggeber zur Auftragsvorbereitung und Durchführung in welcher Form auch immer überlassene Texte, Bilder und Photographien Persönlichkeitsrechte - einschließlich des Rechts am eigenen Bild - oder Urheberrechte eines Dritten verletzen.
9.2. Werden von einem Dritten gegen die Agentur Ansprüche wegen Verletzung von Persönlichkeitsrechten - einschließlich des Rechts am eigenen Bild - oder Urheberrechten geltend gemacht, weil die Agentur ihr vom Auftraggeber überlassene Texte, Bilder und Photographien zum Zwecke der Auftragsdurchführung verwandt hat, so hat der Auftraggeber die Agentur von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen und ihr jeden aufgrund der Inanspruchnahme durch den Dritten entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung und Forderungen der GEMA. Rechte seitens der GEMA sind grundsätzlich nicht übertragbar und werden daher nicht durch Zahlung an den Auftragnehmer geltbar.

10. Nutzungsrechte

10.1. Die Agentur wird dem Auftraggeber mit Ausgleich sämtlicher, den Auftrag betreffender, Rechnungen alle für die Verwendung der Arbeiten und Leistungen erforderlichen Nutzungsrechte in dem Umfang übertragen, wie dies für den Auftrag vereinbart ist oder sich aus den für die Agentur erkennbaren Umständen des Auftrags ergibt. Im Zweifel erfüllt die Agentur die Verpflichtung durch Einräumung nicht ausschließlicher Nutzungsrechte im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland für die Einsatzdauer des Werbemittels. Jede darüberhinausgehende Verwendung, insbesondere die Bearbeitung, bedarf der Zustimmung von der Agentur.
10.2. Zieht die Agentur zur Vertragserfüllung Dritte heran, werden deren Nutzungsrechte im Umfang der Ziffer 10.1 erworben und dementsprechend dem Auftraggeber übertragen.

11. Verantwortung für den Inhalt einer Werbung

11.1. Die Agentur prüft nicht, ob eine von ihr entwickelte oder durchgeführte Werbung ihrem Inhalt und ihrer Form nach gegen Rechtsvorschriften verstößt. Dies gilt unabhängig davon, ob die Werbung auf Vorschlägen des Auftraggebers oder auf Vorschlägen der Agentur beruht. Es ist grundsätzlich Sache des Auftraggebers, seine Werbung, gleich, ob sie von ihm selbst oder von der Agentur veröffentlicht und verbreitet wird, von Rechtskundigen auf ihre inhaltliche Rechtmäßigkeit prüfen zu lassen. Ist eine Prüfung der gesetzlichen Vorschriften bezüglich der vom Auftraggeber bestellten Arbeiten durch die Agentur bzw. eine von der Agentur eingeschaltete rechtskundige Person gewünscht, so muss dies schriftlich vom Auftraggeber erklärt werden.
11.2. Für die wettbewerbs- und kennzeichenrechtliche Zulässigkeit und die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Arbeiten haftet die Agentur nicht.
11.3. Wird die Agentur von einem Dritten - gleich aus welchem Rechtsgrund - in Anspruch genommen, weil die von ihr für den Auftraggeber entworfene oder verbreitete oder veröffentlichte Werbung ihrem Inhalt oder ihrer Form nach rechtswidrig, insbesondere wettbewerbswidrig, sei, so hat der Auftraggeber die Agentur von allen Ansprüchen des Dritten freizustellen und ihr jeden aufgrund der Inanspruchnahme durch den Dritten entstandenen Schaden zu ersetzen, einschließlich angemessener Kosten der Rechtsverteidigung.
11.4. Die Bestimmungen der Ziff. 9 bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.

12. Gewährleistung

12.1. Von der Agentur gelieferte Arbeiten und Leistungen hat der Auftraggeber unverzüglich nach Erhalt, in jedem Falle aber vor einer Weiterverarbeitung, zu überprüfen und Mängel unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die unverzügliche Überprüfung oder Mängelanzeige, bestehen keine Ansprüche des Auftraggebers.
12.2. Bei Vorliegen von Mängeln steht uns das Recht zur zweimaligen Nachbesserung innerhalb angemessener Zeit zu.
12.3. Verändert der Auftraggeber eine von der Agentur ausgearbeitete Werbekonzeption oder von der Agentur erstellte Werbematerialien, sind sämtliche Gewährleistungsansprüche hinsichtlich der veränderten Konzeption oder der veränderten Werbematerialien ausgeschlossen.

13. Haftungsbeschränkung

13.1. Die Agentur haftet für eine schuldhafte Verletzung ihrer wesentlichen Vertragspflichten, d.h. von Vertragspflichten, die den typischen Vertragszweck prägen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf,  nach den gesetzlichen Vorschriften. Soweit ihr weder grob fahrlässiges noch vorsätzliches Verhalten zur Last fällt, haftet sie nur für den typischerweise eintretenden, vorhersehbaren Schaden.
13.2. Im Übrigen - also nicht in den in Ziff. 13.1. genannten Fällen - sind Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsschluss einschließlich etwaiger Ansprüche aufgrund der Verwendung dieser Geschäftsbedingungen, aus Verletzung von vertraglichen Verpflichtungen (zur Information, Unterweisung), wegen Verzugs oder aus unerlaubter Handlung sowie aus jedem anderen Rechtsgrunde gegen die Agentur ausgeschlossen, es sei denn, ein Schaden ist durch einen ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden.
13.3. Bei Übernahme einer Garantie sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet die Agentur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Die Haftung nach Maßgabe des Produkthaftungsgesetzes bleibt unberührt.
13.4. Verändert der Auftraggeber eine von der Agentur erarbeitete Werbekonzeption oder von ihr erstellte Werbematerialien, so sind sämtliche Schadensersatzansprüche des Auftraggebers gegen die Agentur ausgeschlossen, sofern der Auftraggeber nicht nachweist, dass ihm durch die Verwendung der Werbekonzeption oder der Werbematerialien entstandene Schäden - einschließlich gegen ihn erhobene Ansprüche Dritter - nicht auf die von ihm vorgenommenen Veränderungen an der ursprünglichen Werbekonzeption der Agentur oder den von ihr erstellten Werbematerialien zurückzuführen sind.
13.5. Die Bestimmungen der Ziff. 9, 11 und 12 bleiben unberührt.

14. Signierrecht

Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung ist die Agentur berechtigt, die von ihr gestalteten Werbemittel zu signieren und in ihrer Eigenwerbung auf die Betreuung des Auftraggebers hinzuweisen.

15. Belegexemplare

Von jedem Werbemittel steht der Agentur eine angemessene Zahl von Belegexemplaren, mindestens jedoch drei, zu.

16. Datenschutz

16.1. Im Rahmen des Bestellvorgangs werden personenbezogener Daten bei Nutzung des Web-Shops sowie der Bestellung erhoben. Rechtsgrundlage der Verarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DS-GVO. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die auf den Vertragspartner persönlich beziehbar sind, z.B. Name, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer, Telefaxnummer, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Kreditkartennummer, Nutzerverhalten.
16.2. Verantwortlicher gem. Art. 4 Abs. 7 EU-Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ist die Wineworlds GmbH, In der Nauroth 2, 67158 Ellerstadt.
16.3. Hinsichtlich der Erhebung, Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten des Vertragspartners verweisen wir auf unsere Datenschutzerklärung. Diese können Sie jederzeit auf unserer Internetseite unter https://www.wineworlds.de/ abrufen. Diese informiert Sie auch über Ihre Rechte und deren Geltendmachung.

17. Rechtswahl; Erfüllungsort; Gerichtsstand; SalvatorischeKlausel

17.1. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht.
17.2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen beider Vertragsteile ist, soweit nicht ausdrücklich anderes vereinbart wird, Ellerstadt.
17.3. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Ellerstadt. Der Auftraggeber kann daneben nach Wahl der Agentur auch an seinem Sitz verklagt werden.
17.4. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen einbeziehenden Vertrages lässt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen und den Bestand des Vertrages unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt – soweit es sich hierbei nicht um Allgemeine Geschäftsbedingungen handelt – eine Regelung, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen am nächsten kommt. Entsprechendes gilt im Falle einer Lücke.

Ellerstadt, September 2017


WINEWORLDS GMBH // In der Nauroth 2 // 67158 Ellerstadt // Tel. 06237-92391-0 // kontakt@wineworlds.de // www.wineworlds.de // Geschäftsführer: Marco Göbel
Handelsregister: HRB 65475 Ludwigshafen // Sitz der Gesellschaft: Ellerstadt // Ust-ID Nr.: DE313331258 Sparkasse Rhein-Haardt IBAN: DE86 5465 1240 0005 6038 16 // BIC: MALADE51DKH

Jetzt sind wir gespannt: Was möchtest du? Hör auf uns auf die Folter zu spannen und lass es uns wissen!

In der Nauroth 2
67158 Ellerstadt
Telefon: +49 (0)6237-92391-0
E-Mail: kontakt@wineworlds.de

WIR SIND VON MONTAG BIS FREITAG VON 8.00–17.30 UHR FÜR EUCH DA!